Entry requirements

Herzlich Willkommen in der Physik! Es bestehen keine Zugangsvoraussetzungen oder Zugangsbeschränkungen.

Herzlich Willkommen in der Physik! Es bestehen keine Zugangsvoraussetzungen oder Zugangsbeschränkungen.

Beruflich Qualifizierte ohne allgemeine Hochschulreife haben gemäß Berufsbildungshochschulzugangsverordnung (BBHZVO) vom 07.10.2016 die Möglichkeit des Hochschulzugangs aufgrund

  • einer beruflichen Aufstiegsfortbildung oder
  • einer dem angestrebten Studium fachlich entsprechenden Berufsausbildung und beruflichen Tätigkeit oder
  • einer bestandenen Zugangsprüfung oder eines erfolgreichen Probestudiums.

Weiterführende Informationen zur Einschreibung finden sich hier.

Auch für Studieninteressierte mit Fachhochschulreife besteht die Möglichkeit des Zugangs zum Bachelorstudiengang Chemie (B.Sc.), zum Bachelorstudiengang Physik (B.Sc.) und zum Bachelorstudiengang Materialwissenschafren (B.Sc.). Die Voraussetzungen hierfür sind, dass vor der Einschreibung

  1. eine den Anforderungen der Hochschule entsprechende Allgemeinbildung und
  2. eine studiengangbezogenen besondere fachliche Eignung

nachgewiesen werden können. 

Voraussetzung für die Teilnahme an den Prüfungen zu 1. und 2. ist die Bestätigung der Fachhochschulreife durch das Studierendensekretariat, bei dem wie hier erläutert ein Antrag zusammen mit dem Zeugnis der Fachhochschulreife einzureichen ist.

Zur Feststellung der Allgemeinbildung auf Hochschulniveau sind Eignungsprüfungen in den Fächern Deutsch, Englisch und Mathematik abzulegen. Die Eignungsprüfungen erfolgen in der Hochschule in Form von Klausuren (Dauer 60 - 90 Minuten), die bis zum 15.09. des jeweiligen Jahres abzuschließen und zu bewerten sind. Bei Nichtbestehen einzelner Prüfungen ist jeweils eine einmalige Wiederholungsklausur möglich. Zur Vorbereitung auf die Prüfungen werden Kurse angeboten (Umfang ca. 60 Unterrichtsstunden/Fach). Der Besuch der Kurse ist freiwillig. 

Der Nachweis der studiengangbezogenen besonderen fachlichen Eignung im Fach Chemie, im Fach Physik bzw. im Fach Materialwissenschaften erfolgt über ein Feststellungsverfahren:

Hierzu ist ein Bewerbungsportfolio mit dem Fachhochschulreifezeugnis (einfache Kopie), der Bestätigung des Studierendensekretariats über das Vorliegen der Fachhochschulreife und einem Text, der drei Seiten nicht überschreitet und zu folgenden Punkten Stellung nimmt, erforderlich:

  1. Begründung des Studienwunsches vor dem Hintergrund des eigenen Werdeganges,
  2. Bezug der eigenen Vorstellung vom Studium zu dem Angebot in dem angestrebten Studiengang an der Universität Paderborn,
  3. Darstellung und Beurteilung schon erworbener, für das Studium einschlägiger Kompetenzen und
  4. Vorstellungen vom späteren Berufsfeld.

Das zuständige Feststellungsgremium teilt diese Studienbewerberinnen und -bewerber auf der Grundlage ihres Bewerbungsportfolios in drei Kategorien ein: "zugelassen", "abgelehnt" und "weiteres Verfahren". Entscheidungskriterium ist dabei die Einschätzung des zu erwartenden Studienerfolges.  Die Bewerberinnen und Bewerbern erhalten darüber einen Bescheid.

Die Bewerberinnen und Bewerber aus der Kategorie "weiteres Verfahren" werden zu einem Eignungsgespräch eingeladen. Der Termin wird mit den Bewerberinnen und Bewerbern abgestimmt. Kriterium für die Entscheidung ist die Einschätzung des zu erwartenden Studienerfolges.

Der Bescheid für die Kategorie „abgelehnt“ enthält einen Zeitpunkt, zu welchem eine nochmalige Bewerbung erfolgen kann.

Das Auswahlverfahren soll eine optimale Passung zwischen Fähigkeiten und Neigungen der Studienbewerber zum einen und den Anforderungen des jeweiligen Bachelorprogramms zum anderen sicherstellen. Auch nach der Einschreibung erfolgt eine intensive Betreuung aller Studierender u.a. in Form von Tutorenprogrammen, um einen zügigen und erfolgreichen Studienverlauf sicherzustellen.

Weitere Informationen

Zentrale Studienberatung

Eignungsprüfung zur Feststellung der Allgemeinbildung auf Hochschulniveau (Kursangebot - und anmeldung)

Chemie, Physik und Materialwissenschaften

Ordnung zur Feststellung der besonderen studiengangsbezogenen fachlichen Eignung für die Bachelorstudiengänge Physik und Chemie der Fakultät für Naturwissenschaften an der Universität Paderborn (vom 16. März 2016)

Satzung zur Änderung der Ordnung zur Feststellung der besonderen studiengangsbezogenen fachlichen Eignung für die Bachelorstudiengänge Physik und Chemie der Fakultät für Naturwissenschaften an der Universität Paderborn (vom 08. August 2018)

Fristen für die Einreichung des Bewerbungsportfolios:

Für das Sommersemester: 28. Februar des lfd. Jahres

Für das Wintersemester: 31. August des lfd. Jahres