Übergang vom Bachelor zum Master

Beim Übergang von einem Bachelor- in einen Masterstudiengang handelt es sich um einen Studiengangwechsel, der entsprechend zu beantragen ist. Zwei Szenarien sind denkbar:

Der Wunsch zum Studiengangswechsel muss bereits frühzeitig durch eine Bewerbung in Paul entweder zum 15.02. (Sommersemester) oder 15.08. (Wintersemester) dokumentiert werden. Alle Prüfungsleistungen müssen bis zum Semesterende (31.03. bzw. 30.09.) erbracht sein. Das Bachelor-Zeugnis kann typischerweise nachgereicht werden. Es empfiehlt sich, Details mit dem Studierendensekretariat abzustimmen.

Ausnahmsweise können gegen Ende des Bachelor-Studiums bereits erste Vorlesungen aus dem Masterstudium gehört werden. Eine notwendige Bedingung ist, dass alle Prüfungen aus den Semestern 1 bis 4 erfolgreich abgeschlossen und 20 weitere Leistungspunkte erworben wurden. In jedem Fall sollte das Vorhaben mit dem Studienberater abgesprochen werden. Die gewählte Master-Veranstaltung kann nicht über PAUL belegt werden, sondern muss über den „Antrag auf Zulassung zu einer (vorgezogenen) Master Veranstalung" (siehe Download unten) beantragt werden.

Sobald ein Abschluss aller Prüfungsleistungen in greifbarer Nähe ist, sollte dann der reguläre Übergang (s.o., „regulärer Übergang bei (voraussichtlichem) Abschluss aller Prüfungsleistungen") eingeleitet werden.

Anmeldung zu vorgezogenen Masterkursen: